Zugaufstellung: B422 von Helenenberg nach Welschbillig
Start: Ecke Mombricht
Zugstrecke: Helenenbergerstr. -> Hauptstr. -> Petersplatz -> Triererstraße
Kraftfahrzeuge und deren Anhängerfahrzeuge dürfen nur am Umzug
teilnehmen, wenn sie für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Fahrzeugführer und Halter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass für die von Ihnen am Umzug teilnehmenden
Fahrzeuge ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Bitte denkt daran, eurer Versicherung die Teilnahme am Umzug im Vorfeld zu melden.
Die maximale Höhe für Fahrzeuge einschl. Aufbauten beträgt 4,00 Meter. Sofern sich Personen in oder auf den Aufbauten befinden, ist sicherzustellen, dass die Greifhöhe dieser
Personen das angegebene Maß nicht überschreitet.
Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen und Ein- und Ausstiegen ausgerüstet sein. Die
Mindesthöhe der Brüstung muss 100 cm betragen. Alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge sind rundum mit einer Verkleidung zu versehen, die verhindert, dass sich Personen in den unmittelbaren
Gefahrenbereich vor Rädern bzw. unter das Fahrzeug gelangen können. Die Verkleidungen müssen aus festem Material bestehen. Die Höhe zwischen Fahrbahn und Unterkante der Verkleidung darf 30cm nicht
überschreiten.
Alle teilnehmenden Fahrzeuge sind durch eigenes Sicherheitspersonal abzusichern.
Pro Fahrzeugachse sind zwei Ordner (rechts- und linksseitig jeweils eine Person) einzusetzen. Bei Fahrzeugkombinationen darüber hinaus auch im Bereich der Zugscheren. Der seitliche Abstand
zwischen Fahrzeug und Zuschauern, insbesondere Kindern, sollte einen Meter nicht unterschreiten.
Die Fahrer von Fahrzeugen jeglicher Art dürfen nicht unter Alkohol - oder Drogeneinwirkung stehen.
Feuerwerk und Knallkörper jeder Art sind verboten.
Die Lautstärke der Musik darf maximal 85db betragen vor, während und nach dem Umzug. Wir werden dies, nach
massiven Beschwerden der Anwohner, auch testen.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutz-gesetzes im Bezug auf Alkoholausgabe an Jugendliche.
Beim Auswerfen von Wurfmaterial ist darauf zu achten, dass keine Personen verletzt und keine Gegenstände und Einrichtungen
beschädigt werden.
Es ist zu unterlassen, in den Bereichen der Zugaufstellung unnötige Verunreinigungen zu hinterlassen. WIR BITTEN deswegen um
Rücksicht den Anliegern gegenüber! Ebenso gilt dies für das Abwerfen von Kartons etc. am Ende des Umzuges in den Bereichen Petersplatz, Triererstraße und Mühlenstraße.
Wer gegen diese Regeln verstößt, wird keine Zugprämie erhalten und wird nächste Saison von der
Teilnahme ausgeschlossen.
Die Zugprämie ist der Erlös des Verkaufs der Zugfähnchen. Diese wird unter allen Gruppen aufgeteilt je nach Aufwand (z.B. Wagen,
Auto oder Fußgruppe).
Die Auszahlung der Zugprämie erfolgt ca. Zwischen 18 und 19Uhr in der Kultur- und Marktscheune.
Eure Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wir möchten darauf hinweisen, das diese Regeln euch eine schöne und sichere Teilnahme am Umzug ermöglichen
sollte.
Wir wünschen Euch viel Spaß bei uns in Welschbillig!
Dirk Schneider
Zugmarschall